Hat nicht ein Miterbe eine Vollmacht, so müssen alle Miterben Überweisungen in Auftrag geben. Hat die Bank eine Überweisung allein auf Verlangen eines Miterben ausgeführt, spielt es keine Rolle, ob der Empfänger des Geldes einen Anspruch darauf hatte.
LG Aachen, Urteil vom 18.01.2018, Aktenzeichen 1 O 138/16