Der Verwalter dürfe ohne Zustimmung der Eigentümerversammlung gegen ein Urteil, das gegen die “übrigen Mitglieder” einer WEG ergangen ist, Berufung einlegen. So das LG Koblenz; in dieser Frage sind die Gerichte aber weiterhin gespalten.
LG Koblenz, Urteil vom 30.04.2018, Aktenzeichen 2 S 67/16