Einem Mieter, der nachhaltig, also über längere Zeit, trotz Abmahnungen und schwerwiegend, den Hausfrieden stört, kann durchaus auch fristlos gekündigt werden.
Eine ordentliche Kündigung ist auch schon bei weniger nachhaltigen Störungen des Hausfriedens möglich.
AG Ffm, Urteil vom 28.05.2020, Aktenzeichen 33 C 3932/19