Die Stundung für Mietzahlungen in den Monaten April, Mai und Juni 2020 galt nur für Private. Geschäftsmieter könnten nicht einmal mangelbedingte Mietreduzierung geltend machen. Denn für den Mangel – die geschlossenen Läden – sei nicht der Vermieter verantwortlich, sondern der Staat.
LG München I, Urteil vom 12.02.2021, Aktenzeichen: 31 O 11516/20.