01.06.2011: Bundesgerichtshof: Kündigung wegen wiederholt verspäteter Mietzahlung

Zahlt der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung fortgesetzt seine Miete verspätet (in dem Fall zwischen 10 und 20 Tagen verspätet), so genügt das für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

BGH, Urteil vom 01.06.2011, Aktenzeichen VIII ZR 91/10