Die Formulierung, die viele Notare ihren Beurkundungen voranstellen: sie hätten sich von der Geschäftsfähigkeit des Erschienenen überzeugt, ist ohne Belang. Ob ein Testierender noch geschäftsfähig ist, kann nur der Psychiater beantworten. Aussagen medizinischer Laien, und dazu zählen auch Notare, sind nur insoweit von (erheblicher) Bedeutung, als sie tatsächliches Verhalten des Testierenden beschreiben.
OLG Hamm, Urteil vom 13.07.21, Aktenzeichen 10 U 5/20