Wer als Mieter, dem gekündigt wurde, Härtegründe geltend macht, muss eine behauptete Krankheit durch Sachverständigengutachten beweisen. Ein ärztliches Attest allein genügt insoweit nicht.
BGH, Urteil vom 28.04.2021, Aktenzeichen VIII ZR 6/19
Wer als Mieter, dem gekündigt wurde, Härtegründe geltend macht, muss eine behauptete Krankheit durch Sachverständigengutachten beweisen. Ein ärztliches Attest allein genügt insoweit nicht.
BGH, Urteil vom 28.04.2021, Aktenzeichen VIII ZR 6/19