Die WEG ist zwar befugt, per Beschluss einheitlich Rauchmelder anzuschaffen. Ein solcher Beschluss ist aber fehlerhaft, wenn einige Eigentümer bereits auf eigene Kosten taugliche Rauchmelder beschafft hatten. Die WEG kann dann nur beschließen, für die restlichen Eigentümer Rauchmelder zu beschaffen. Unklar bleibt allerdings, wie die WEG feststellen kann, wer bereits – taugliche – Rauchmelder installiert hat, da eine Mitwirkung der einzelnen Eigentümer schwerlich erzwungen werden kann.
LG Braunschweig, Urteil vom 07.02.2014, Aktenzeichen 6 S 449/13