Der Mieter, der vor Gericht nachweislich bewusst die Unwahrheit sagt, kann schon deshalb gekündigt werden, gegebenenfalls auch fristlos. Hatte der Vermieter ihn aus anderen Gründen ohnehin schon auf Räumung verklagt, so kann er im Anschluss an den falschen Prozessvortrag die laufende Klage auf die neuen Kündigungsgründe umstellen, sofern ein gewisser Sachzusammenhang besteht.
BGH, Beschluss vom 12.10.2021, Aktenzeichen VIII ZR 91/20