Die WEG (neuerdings auch: GdWE) wird im Prozess vom Verwalter vertreten. Das gilt seit der Neuregelung des WEG-Rechts auch für Beschlussanfechtungsverfahren. Hat die WEG allerdings keinen Verwalter (sei es, weil sie bewusst keinen gewählt hat, nur keinen gefunden hat, oder weil die Amtszeit des Verwalters zwischenzeitlich abgelaufen ist), so bedeutet dies nicht, dass die WEG nicht verklagt werden könnte. In diesem Fall hat der Kläger die WEG, vertreten durch die übrigen Eigentümer, zu verklagen.
BGH, Urteil vom 08.07.2022, Aktenzeichen V ZR 202/21