Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf ein allgemeines Rauchverbot in Eigentümerversammlungen. So jedenfalls das
LG Dortmund, Urteil vom 19.11.2013, Aktenzeichen 1 S 296/12
Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch auf ein allgemeines Rauchverbot in Eigentümerversammlungen. So jedenfalls das
LG Dortmund, Urteil vom 19.11.2013, Aktenzeichen 1 S 296/12