11.11.2013: Landgericht Frankfurt: Attrappe einer Überwachungskamera bedarf nicht der Zustimmung aller Eigentümer

Baulichen Änderungen müssen grundsätzlich alle Eigentümer zustimmen, die von der Änderung negativ betroffen sind. Beschließt aber die Mehrheit, eine Attrappe einer Videokamera zu installieren – also nicht eine echte Kamera, die nicht aufzeichnet, sondern eine funktionsunfähige Schachtel – so ist von deren Existenz niemand betroffen in dem genannten Sinne, so dass ein reiner Mehrheitsbeschluss ausreichend ist.

LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.11.2013, Aktenzeichen 2-13 S 24/13