Die Berufszeichnung “Rechtsanwalt” wurde am 31.01.1996 vom Justizministerium des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Der Doktorgrad wurde am 27.11.2002 von der Universität Freiburg verliehen bzw. deren juristischer Fakultät.
Die zuständige Anwaltskammer befindet sich in Freiburg.
Das einschlägige Berufsrecht der Rechtsanwälte finden Sie hier.