13.06.2013: Landgericht München: weiterhin strenger Maßstab bei der gerichtlichen Änderung der Teilungserklärung

Vereinbarungen der WEG, insbesondere die Teilungserklärung, können nicht nur mit Zustimmung aller Eigentümer geändert werden, sondern auch durch Gerichtsurteil (§ 10 Absatz 2 Satz 3 WEG). Seit 2010 bedarf es dafür keiner “außergewöhnlichen Umstände” mehr; vielmehr reichen jetzt “schwerwiegende Gründe”. Doch auch jetzt haben die Gerichte diese Möglichkeit der Änderung gegen den Willen Einzelner mit großer Zurückhaltung zu handhaben.

LG München, Urteil vom 13.06.2013, Aktenzeichen 36 S 10305/12