Wer von einem rechtswidrigen Bau auf dem Nachbargrundstück in bestimmten, auch ihm zugedachten Rechten verletzt ist, kann gegen den Bau des Nachbarn klagen. Schwierig ist es, wenn der Verletzte eine WEG ist bzw. einzelne Eigentümer einer WEG betroffen sind. Anders als noch am 20.11.2013 das Oberverwaltungsgericht Münster entschied nun das Verwaltungsgericht München, dass die Nachbarrechte in der Regel nur von der WEG geltend gemacht werden können. Ausnahmen gelten nur dann, soweit der Nachbar Abstandsflächen gerade gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer nicht eingehalten hat, oder wenn er das Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme gerade gegenüber dem einzelnen Wohnungseigentümer verletzt hat.
VG München, Urteil vom 27.01.2014, Aktenzeichen M 8 K 13.681