18.02.2015: Bundesgerichtshof: Bisher zu wenig Beweise gegen Raucher Friedhelm Adolfs

Das Landgericht Düsseldorf hatte den aus den Medien bekannten Raucher Adolfs zur Räumung seiner Mietwohnung verurteilt, da sein Zigarettenrauch nachweislich in penetrantem Ausmaße ins Treppenhaus ziehe und dort Mitmenschen störe. Der BGH hat das Urteil jetzt aufgehoben: die Beweiserhebung der Düsseldorfer Richter sei mangelhaft. Diese müssen den Fall nun auf Weisung des BGH neu verhandeln.

BGH, Urteil vom 18.02.2015, Aktenzeichen 23 S 18/15