08.12.2015: Bundesverfassungsgericht: Rauchwarnmelder auch mit Funk-Fernwartung verfassungsmäßig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil gar nicht erst zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerde mangelhaft begründet sei. Das Gericht lässt aber in der Begründung durchblicken, dass auch eine gut begründete Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Dabei berücksichtigt es nur die Wahrscheinlichkeit, dass der Vermieter selbst die Funkwartung als Wanze missbraucht, nicht aber auch die Frage, ob und wie wahrscheinlich sich ein Hacker die Funkfernwartung zunutze machen könnte.

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2015, Aktenzeichen 1 BvR 2921/15