Von Angehörigen, die Opfer eines Tötungsversuchs oder eines sexuellen Missbrauchs geworden waren, darf das Sozialamt die Kosten der Bestattung des Täters nicht ersetzt verlangen.
OVG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2014, Aktenzeichen 2 O 31/13
Von Angehörigen, die Opfer eines Tötungsversuchs oder eines sexuellen Missbrauchs geworden waren, darf das Sozialamt die Kosten der Bestattung des Täters nicht ersetzt verlangen.
OVG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2014, Aktenzeichen 2 O 31/13