26.05.2014: Oberverwaltungsgericht Schleswig: Keine Bestattungspflicht nach schweren Straftaten

Von Angehörigen, die Opfer eines Tötungsversuchs oder eines sexuellen Missbrauchs geworden waren, darf das Sozialamt die Kosten der Bestattung des Täters nicht ersetzt verlangen.

OVG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2014, Aktenzeichen 2 O 31/13