Lärm von einem benachbarten Bolzplatz sei kein Grund für den Mieter, seine Miete zu mindern. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Bolzplatz vorschriftsmäßig benutzt wird – und nicht etwa verbotenerweise von Jugendlichen am Wochenende.
BGH, Urteil vom 29.04.2015, Aktenzeichen VIII ZR 197/14 https://openjur.de/u/768453.html