Der Vermieter sei berechtigt, einer Familie zu kündigen, wenn durch die Geburt eines weiteren Kindes eine Überbelegung der Wohnung entsteht. Überbelegung sei anzunehmen, wenn weniger als 10 m² pro Person zur Verfügung stehen oder pro Erwachsenem (einschließlich Jugendlicher ab 13 Jahren) bzw. pro zwei Kindern weniger als 12 m². Konkret lebten hier auf 26 m² zwei Erwachsene und ein Kind, und nun wurde ein zweites Kind geboren, woraufhin der Vermieter wegen Überbelegung kündigte.
AG München, Urteil vom 20.05.2015, Aktenzeichen 415 C 3152/15