Der Ausschluss des Erbrechts für nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren sind, und nach noch geltendem Recht nur ihre Mutter, aber nicht ihren Vater beerben können, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Der Bundestag ist verpflichtet, das Gesetz zu ändern.
EGMR, Urteil vom 28.05.2009; Brauer ./. Bundesrep. D