Die Schaffung eines Stellplatzes für ein Elektromobil samt Ladestation erfordert eine bauliche Änderung und somit die Zustimmung (meist) aller Miteigentümer. Sie ist keine Modernisierung im Sinne des WEG.
LG Bremen, Urteil vom 07.10.2016, Aktenzeichen 4 S 250/15