Ist die Badewanne nur halbhoch gefliest, so sei es vertragswidrig, stehend in ihr zu duschen.
LG Köln, Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen 1 S 32/15
Ist die Badewanne nur halbhoch gefliest, so sei es vertragswidrig, stehend in ihr zu duschen.
LG Köln, Urteil vom 24.02.2017, Aktenzeichen 1 S 32/15