Beschließt die WEG über die Vergabe eines Auftrags (hier: Hausmeister), so müssen der Versammlung mindestens drei Angebote zum Vergleich vorliegen.
Dazu, ob dies anders sein kann, wenn keine drei Firmen bereit sind, Angebote abzugeben, äußert sich das Gericht nicht.
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 19.04.2017, Aktenzeichen 2-13S 2/17